Beförderung von Gefahrgut (ADR)

UAB „Kalidonas“ erbringt die Dienstleitung der Beförderung von Gefahrgut (ADR). Wir sind berechtigt, die Gefahrgüter der Klassen 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9 zu transportieren. Zur Gruppe des Gefahrguts gehören auch solche Güter, die während der Beförderung eine Erkrankung, Vergiftung, Verbrennung von Menschen und Tieren, Explosion, Brand, Beschädigung sonstiger Güter, Bauwerke und Anlagen sowie Umweltverschmutzung verursachen können. Während des Transports und Aufbewahrung des Gefahrguts sind die bestimmten Sicherheitsanforderungen einzuhalten. Wir haben die Transportmittel für die Beförderung von Gefahrgut entsprechend angepasst. Die Kraftfahrer erhalten jeweils eine bestimmte Anweisung und verfügen über die erforderlichen Bescheinigungen. Die Transportmittel sind unter Einhaltung sämtlicher Anforderungen gekennzeichnet. Die in den Kraftfahrzeugen installierte Transportation-Management-Software dient dazu, die eingescannten Kopien der Transportdokumente nach dem Abladen unverzüglich zu erhalten, die präzisen Angaben zum Bewegungs- und Aufenthaltsort eines Kraftfahrzeugs zu haben sowie die Sicherheit des Transportguts zu gewährleisten. Die zivilrechtliche Haftung des Frachtführers ist von einem zuverlässigen Versicherungsunternehmen nach Maßgabe der CMR – Versicherungsbedingungen versichert worden und gewährleistet die Sicherheit der zu befördernden Ladungen.